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Zunächst benötigen wir zur Berechnung des Tarifs einige Angaben, um einen für Sie passenden günstigen Tarif zu finden.
Welche Angaben dies sind und warum wir diese benötigen, erläutern wir Ihnen nachstehend.
Unter dem Punkt Tarifauswahl wählen Sie zunächst welche Lebenssituation auf Sie zutrifft
Was bedeutet Tarifgruppe?
Warum benötigen wir Ihr Alter zur Berechnung?
Was bedeutet Ausfalldeckung?
Was bedeutet deliktunfähige Kinder?
Hund mitversichern?
Selbstbeteiligung
Laufzeit
Vorversicherung
Schäden in den letzten fünf Jahren
Kombirabatte
Optionale Detailfragen und Erläuterungen
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Nach dem Gesetz haftet derjenige der einem Anderen einen Schaden zufügt für den Ersatz des Schadens.
Diese Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt. Das bedeutet, wenn jemand einen Schaden verursacht, haftet er mit seinem gesamten Vermögen, Besitz und Einkommen und zwar so lange bis der Schaden beglichen ist. Dies kann schnell zum finanziellen Ruin führen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie jemandem fahrlässig einen Schaden zugefügt haben. Die Zahlung wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
Vorsätzlich, also mit Absicht herbeigeführte Schäden deckt die Versicherung jedoch nicht ab.
Wichtig ist, dass Sie bei der Auswahl des Tarifs darauf achten ein Angebot mit einer möglichst hohen Versicherungssumme zu wählen.
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den eher günstigen Versicherungen.
Wählen Sie daher ein Angebot mit guter und hoher Leistung aus.
Mit der Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.
Unter einem Personenschaden versteht man, wenn durch Ihre Schuld eine andere Person verletzt wird.
Ein Sachschaden ist, wenn durch Ihre Schuld eine Sache die jemand Anderem gehört beschädigt wird.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn es sich weder um einen Personenschaden noch um einen Sachsschaden handelt.
Ein Vermögensschaden läge vor, wenn durch Ihre Schuld ein Geschäftsmann einen Termin verpasst und er Sie wegen des entgangenen Gewinns schadensersatzpflichtig macht.
Ein Personenschaden wäre, wenn Sie mit dem Fahrrad einen Fußgänger anfahren und dieser stürzt und sich verletzt.
Ein Sachschaden wäre es, wenn Sie bei einem Besuch bei Bekannten eine Vase umstoßen und diese hinfällt und zerbricht.
Die meisten Sachschäden liegen bei einer Schadenhöhe von weniger als 5000 Euro. Ein Personenschaden hingegen kann wesentlich teuerer ausfallen. Wenn der Geschädigte beispielsweise mehrere Wochen ins Krankenhaus muss und bei Ihnen die Krankenhauskosten, Arztkosten, Folgekosten sowie Verdienstausfall und eventuell sogar noch eine lebenslange Rente geltend macht, kann dies sehr schnell zum finanziellen Ruin führen.
Verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare können sich mit einer Familienhaftpflichtversicherung absichern. Hierzu genügt dann eine Police. Es gibt Angebote, die Paare mit und Ohne Kinder versichern. Weiterhin können Singles eine Singlepolice abschließen.
Kinder sind in der Haftpflichtversicherung der Eltern über die Familienpolice mitversichert bis sie das Ende der ersten Berufsausbildung erreicht haben, längstens aber bis zum 27. Lebensjahr.
Gesetzlich sind Kinder unter sieben Jahren nicht schuldfähig. Man spricht hierbei von Deliktunfähigkeit. Die Eltern des unter siebenjährigen Kindes können für einen von dem Kind verursachten Schaden nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, können die Eltern zum Schadensersatz ebenfalls nicht herangezogen werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit Schäden durch deliktunfähige Kinder ebenfalls in die Haftpflichtversicherung einzuschließen.
Außerdem sollte man darauf achten, wenn man eine Familienhaftpflichtversicherung abschließt, dass hierin so genannte Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern von mitversicherten Personen eingeschlossen sind. Verletzt sich ein Ehepartner der in der Familienversicherung mitversichert ist durch Ihre Schuld und muss ins Krankenhaus, kann es passieren, dass die Krankenkasse von Ihnen als Verursacher der Verletzungen die Kosten für die Krankenhausbehandlung und weitere Arztkosten zurückfordert. Gegen diese Regressansprüche schützt der Einschluss Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern von mitversicherten Personen.
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den günstigen Versicherungen. Sie ist dennoch eine der wichtigsten Absicherungen die man haben sollte. Es sollte neben dem Preis auch vor allem auf eine gute Leistung geachtet werden. Mit unserem Vergleich finden Sie mit nur wenigen Klicks eine Absicherung mit gutem Preis- Leistungsverhältnis für wenig Geld.
Ehe man eine private Haftpflicht abschließt, sollte man jedenfalls einen Vergleich der Angebote durchführen. Die Preisunterschiede der Tarif unterschiedlicher Anbieter sind enorm. Sie betragen teilweise über 100 Prozent. Der Preis gibt allerdings hierbei keinerlei Auskunft über die Qualität des Tarifs. Es gibt günstige Angebote mit einer wesentlich höheren Leistung als sie in einem teueren Tarif vorhanden sind. Dies ist der Grund warum ein Tarifvergleich jedenfalls Sinn macht.
Man sollte seinen bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen. Die Versicherer bringen öfter neue Tarife auf den Markt, die mit wesentlichen Leistungsverbesserungen ausgestattet sind. Hier ist ein Vergleich auch sinnvoll.
Möchte man seine alte Privathaftpflicht kündigen, so ist dies mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf möglich. Der Ablauf der Versicherung findet sich in der Versicherungspolice. Versäumt man die Kündigungsfrist, so verlängert sich der alte Vertrag um ein weiteres Jahr. Es gibt Verträge die mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen wurden. Diese Verträge sind unabhängig von der Laufzeit von fünf Jahren ebenfalls nach drei Jahren kündbar.
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